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Für Privatverkäuferinnen und Privatverkäufer

Ihr Haus selbst verkaufen – ohne den Papierkram allein zu tragen.

Die Plattform führt Sie Schritt für Schritt – die Käuferschaft erledigt ihren Teil selbst.

Dossier einer Immobilien-Abwicklung mit nächstem Schritt, Parteien und Unterlagen

Was die Plattform Ihnen abnimmt

Mustervorlage statt leeres Blatt

Schlichtes Muster mit Ihren Angaben – ohne Verzicht auf die Beurkundung, ohne Konventionalstrafe.

Die Käuferschaft füllt selbst aus

Per Link: Personalien, Ausweis, Finanzierungsbestätigung und Unterschrift – in ihrer Sprache.

Das richtige Grundbuchamt, fertig vorbereitet

Jede Gemeinde in St. Gallen, Graubünden und Zürich ist ihrem Amt zugeordnet.

Eine Aufgabe nach der anderen

Das Dossier sagt, was ansteht, und erinnert Sie und die Käuferschaft automatisch.

So läuft Ihr Verkauf

  1. Konto anlegen

    Name und E-Mail genügen – kein Passwort.

  2. Grundstück und Käuferschaft erfassen

    Adresse, Preis, Reservationsbetrag und E-Mail der Käuferschaft.

  3. Vereinbarung prüfen und senden

    Muster lesen, anpassen, zur Unterschrift senden.

  4. Unterlagen laufen ein

    Sie geben frei. Der Reservationsbetrag geht direkt auf Ihr Konto.

  5. Beim Grundbuchamt anmelden

    Das Amt beurkundet, Sie verfolgen den Eintrag.

Was ein Makler kosten würde

Durchschnittswerte aus der Schweiz – mit Quelle.

2–3 %

übliche Maklerprovision

Vom Verkaufspreis einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses – bei CHF 1 Mio. also CHF 20'000 bis 30'000. Mit Dossify: CHF 290 je Wohnung, Haus oder Grundstück.

Quelle: comparis.ch – Maklerprovision beim Verkauf

2–3 Wochen

bis die Unterlagen beisammen sind

Für die Verkaufsdokumentation. Mit Dossify laden Sie und die Käuferschaft die Unterlagen selbst hoch – mit automatischer Erinnerung.

Quelle: comparis.ch – Dauer eines Immobilienverkaufs

Bewertung, Inserat und Verhandlung übernehmen Sie selbst. Gebühren für Beurkundung und Grundbuch sowie die Handänderungssteuer fallen in jedem Fall an.

Ein Preis pro Verkauf

CHF290pro Verkauf, einmalig
  • Dossier bis zum Grundbucheintrag
  • Portal für die Käuferschaft in vier Sprachen
  • Mustervorlage, anpassbar
  • Anmeldung beim Grundbuchamt inkl. Amtsformular
  • Support per E-Mail

Ein Verkauf ist ein Kaufvertrag mit einer Käuferschaft. Verkaufen Sie mehrere Wohnungen oder Häuser einzeln, ist jede ein eigener Verkauf (z. B. 3 Wohnungen: 3 × CHF 290); ein ganzes Haus an eine Käuferschaft ist ein Verkauf, auch mit Garage oder Einstellplatz. Mehrere Einheiten führen Sie als Projekt mit Interessenten und Anfrageformular – bezahlt wird je Einheit, bevor Sie damit starten.

Endpreis in CHF. Bezahlt wird gleich zu Beginn – wie beim Aufschalten eines Inserats.

Verkauf starten

Es dauert eine Minute.

Erklärung anzeigen
Erklärung zur Mustervorlage für den Privatverkauf (Fassung 2026-10-1)

1. Muster, kein Rat
Die Plattform stellt für den Privatverkauf eine Mustervorlage der
Reservationsvereinbarung bereit. Sie ist ein Muster und keine
Rechtsberatung. Die Plattform prüft nicht, ob das Muster für den konkreten
Fall geeignet, vollständig oder durchsetzbar ist.

2. Eigene Prüfung
Die Verkäuferschaft prüft das Muster selbst oder lässt es prüfen, bevor sie
es der Käuferschaft vorlegt. Sie kann jeden Baustein anpassen oder eine
eigene Vereinbarung hochladen. Was sie versendet, ist ihr Wortlaut.

3. Öffentliche Beurkundung
Der Verkäuferschaft ist bekannt, dass Verträge und Vorverträge über die
Übertragung von Grundeigentum nach Art. 216 des Obligationenrechts der
öffentlichen Beurkundung bedürfen und eine elektronische Unterschrift diese
Form nicht ersetzt. Die Reservationsvereinbarung regelt die Zeit bis zur
öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrags; sie ist kein Kaufvertrag.

4. Rolle der Plattform
Die Plattform stellt die technische Abwicklung bereit. Sie bewegt kein Geld,
beurkundet nicht und berät nicht. Eine Haftung für rechtswidrige Absicht
oder grobe Fahrlässigkeit bleibt vorbehalten (Art. 100 Abs. 1 OR).

5. Zustimmung
Mit dem Start des Privatverkaufs nimmt die Verkäuferschaft diese Erklärung
an. Zeitpunkt, Person und der Fingerabdruck dieses Wortlauts werden
gespeichert.

Mit dem Absenden gelten die AGB und die Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Funktioniert das in meinem Kanton?

In den Kantonen St. Gallen, Graubünden und Zürich – dort ist jedes Grundbuchamt bzw. Notariat hinterlegt. Weitere Kantone schalten wir laufend frei, sobald ihre Regeln hinterlegt und geprüft sind.

Brauche ich trotzdem ein Grundbuchamt oder einen Notar?

Ja. In St. Gallen und Graubünden beurkundet in der Regel das Grundbuchamt den Kaufvertrag (in Graubünden alternativ eine Notarin oder ein Notar), in Zürich das Notariat des Kreises. Die Plattform bereitet alles vor und meldet an; die Beurkundung selbst bleibt beim Amt.

Ist die Mustervorlage rechtlich geprüft?

Sie ist ein bewusst schlichtes Muster und keine Rechtsberatung. Sie prüfen es selbst oder lassen es prüfen und können jeden Baustein anpassen oder eine eigene Vereinbarung hochladen.

Wohin geht der Reservationsbetrag?

Direkt auf das Konto, das Sie im Dossier angeben. Die Plattform bewegt kein Geld.

Kann ich mehrere Grundstücke verkaufen?

Ja, jeder Verkauf ist ein eigenes Dossier zum selben Preis.

Haus oder Wohnung privat verkaufen – ohne Makler, mit Ordnung · Dossify