Mustervorlage statt leeres Blatt
Schlichtes Muster mit Ihren Angaben – ohne Verzicht auf die Beurkundung, ohne Konventionalstrafe.
Die Plattform führt Sie Schritt für Schritt – die Käuferschaft erledigt ihren Teil selbst.

Schlichtes Muster mit Ihren Angaben – ohne Verzicht auf die Beurkundung, ohne Konventionalstrafe.
Per Link: Personalien, Ausweis, Finanzierungsbestätigung und Unterschrift – in ihrer Sprache.
Jede Gemeinde in St. Gallen, Graubünden und Zürich ist ihrem Amt zugeordnet.
Das Dossier sagt, was ansteht, und erinnert Sie und die Käuferschaft automatisch.
Name und E-Mail genügen – kein Passwort.
Adresse, Preis, Reservationsbetrag und E-Mail der Käuferschaft.
Muster lesen, anpassen, zur Unterschrift senden.
Sie geben frei. Der Reservationsbetrag geht direkt auf Ihr Konto.
Das Amt beurkundet, Sie verfolgen den Eintrag.
Durchschnittswerte aus der Schweiz – mit Quelle.
2–3 %
Vom Verkaufspreis einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses – bei CHF 1 Mio. also CHF 20'000 bis 30'000. Mit Dossify: CHF 290 je Wohnung, Haus oder Grundstück.
2–3 Wochen
Für die Verkaufsdokumentation. Mit Dossify laden Sie und die Käuferschaft die Unterlagen selbst hoch – mit automatischer Erinnerung.
Bewertung, Inserat und Verhandlung übernehmen Sie selbst. Gebühren für Beurkundung und Grundbuch sowie die Handänderungssteuer fallen in jedem Fall an.
Ein Verkauf ist ein Kaufvertrag mit einer Käuferschaft. Verkaufen Sie mehrere Wohnungen oder Häuser einzeln, ist jede ein eigener Verkauf (z. B. 3 Wohnungen: 3 × CHF 290); ein ganzes Haus an eine Käuferschaft ist ein Verkauf, auch mit Garage oder Einstellplatz. Mehrere Einheiten führen Sie als Projekt mit Interessenten und Anfrageformular – bezahlt wird je Einheit, bevor Sie damit starten.
Endpreis in CHF. Bezahlt wird gleich zu Beginn – wie beim Aufschalten eines Inserats.
Es dauert eine Minute.
In den Kantonen St. Gallen, Graubünden und Zürich – dort ist jedes Grundbuchamt bzw. Notariat hinterlegt. Weitere Kantone schalten wir laufend frei, sobald ihre Regeln hinterlegt und geprüft sind.
Ja. In St. Gallen und Graubünden beurkundet in der Regel das Grundbuchamt den Kaufvertrag (in Graubünden alternativ eine Notarin oder ein Notar), in Zürich das Notariat des Kreises. Die Plattform bereitet alles vor und meldet an; die Beurkundung selbst bleibt beim Amt.
Sie ist ein bewusst schlichtes Muster und keine Rechtsberatung. Sie prüfen es selbst oder lassen es prüfen und können jeden Baustein anpassen oder eine eigene Vereinbarung hochladen.
Direkt auf das Konto, das Sie im Dossier angeben. Die Plattform bewegt kein Geld.
Ja, jeder Verkauf ist ein eigenes Dossier zum selben Preis.