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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dossify · Fassung 2026-10-9 · Stand 30. Oktober 2026

Anbieterin und Vertragspartnerin («Betreiberin»): B&H Immobilien GmbH, Schingasse 11, 9470 Buchs SG, UID CHE-286.879.379. Dossify (dossify.ch) ist eine Marke der Betreiberin. Kontakt: [email protected]. Die Datenschutzerklärung finden Sie hier.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der B&H Immobilien GmbH, Buchs SG («Betreiberin»), regeln die Nutzung der Plattform Dossify (dossify.ch) zur Abwicklung von Grundstückkäufen durch Maklerbüros (Kunden mit Abo) und durch Privatpersonen, die ihr eigenes Grundstück ohne Makler verkaufen (Privatverkauf).

Käuferinnen, Käufer, Verkäuferinnen und Verkäufer, die über einen persönlichen Link eingeladen werden, sind nicht Vertragspartei dieser AGB. Für sie gilt die Datenschutzerklärung.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Betreiberin ihnen schriftlich zustimmt.

Mitteilungen an die Betreiberin gehen an [email protected]; eine E-Mail genügt. Die Betreiberin schreibt dem Kunden an die E-Mail-Adresse seines Kontos.

2. Leistungen

Die Plattform unterstützt die Abwicklung eines Grundstückkaufs in den Kantonen St. Gallen, Graubünden und Zürich: Reservationsvereinbarung erstellen und elektronisch unterzeichnen lassen, weitere Dokumente (etwa das Anmeldeformular des Grundbuchamts, die Anmeldung oder eine Vollmacht) elektronisch unterzeichnen lassen, Angaben und Unterlagen der Parteien sammeln, Kosten schätzen, Fristen überwachen und die Anmeldung beim zuständigen Grundbuchamt (im Kanton Zürich beim Notariat des Kreises) vorbereiten und versenden.

Die Plattform ist ein Werkzeug. Die Betreiberin erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung, ersetzt weder die öffentliche Beurkundung noch die Prüfung durch das Grundbuchamt, bewegt kein Geld und nimmt keine Anzahlungen entgegen. Kostenschätzungen sind unverbindlich; massgeblich sind die Verfügungen der Behörden.

Die elektronische Unterzeichnung erfolgt über die Skribble AG, Zürich, in der Stufe, die das Maklerbüro in den Einstellungen wählt (qualifiziert nach ZertES, fortgeschritten oder einfach). Nur die qualifizierte elektronische Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt (Art. 14 Abs. 2bis OR). Ob eine gewählte Stufe einer Formvorschrift genügt und ob ein Grundbuchamt ein elektronisch unterzeichnetes Formular per E-Mail entgegennimmt, beurteilt das Maklerbüro; im Zweifel klärt es dies vorab mit dem Amt.

Der Wortlaut der Reservationsvereinbarung stammt vom Maklerbüro. Die Betreiberin prüft ihn nicht und haftet nicht für seinen Inhalt. Für den Privatverkauf stellt sie eine Mustervorlage zur Verfügung, deren Verwendung die verkaufende Person mit der dort beschriebenen Erklärung verantwortet.

Die Betreiberin entwickelt die Plattform weiter. Sie darf Funktionen ändern, sofern der vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt.

3. Konto, Team und Zugang

Das Konto eines Maklerbüros wird von einer berechtigten Person eröffnet. Sie bestätigt, das Maklerbüro vertreten zu dürfen. Administratorinnen und Administratoren laden weitere Mitarbeitende ein und entfernen sie; das Maklerbüro ist für die Handlungen seiner Nutzerinnen und Nutzer verantwortlich.

Der Zugang erfolgt ohne Passwort über persönliche Anmeldelinks an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Der Kunde schützt seine E-Mail-Konten angemessen und meldet einen Missbrauch umgehend.

Die Betreiberin darf ein Konto sperren, wenn ein Missbrauch, eine Gefährdung der Sicherheit oder ein erheblicher Zahlungsverzug vorliegt.

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde erfasst nur Daten, die er rechtmässig bearbeiten darf, und informiert Käuferschaft und Verkäuferschaft über die Bearbeitung ihrer Daten (Art. 19 DSG); er kann dazu auf die Datenschutzerklärung der Plattform verweisen.

Er prüft Vereinbarungen, Angaben und Beilagen, bevor er sie versendet oder beim Grundbuchamt einreicht, und hält die rechtlichen Vorgaben ein – namentlich zur Form von Grundstückgeschäften (Art. 216 OR), zur Geldwäschereibekämpfung und zum Erwerb durch Personen im Ausland.

Er nutzt die Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke und lädt keine Inhalte hoch, die Rechte Dritter verletzen.

5. Preise und Zahlung

Es gelten die Preise auf der Website im Zeitpunkt des Abschlusses. Maklerbüros zahlen ein monatliches Abo im Voraus; der Umfang (Anzahl Nutzerkonten und Abwicklungen pro Kalendermonat) richtet sich nach dem gewählten Plan. Ist die Betreiberin mehrwertsteuerpflichtig, kommt die Mehrwertsteuer zu den Preisen für Maklerbüros hinzu und ist auf der Rechnung ausgewiesen.

Eine Abwicklung – im Privatverkauf: ein Verkauf – ist ein Kaufvertrag mit einer Käuferschaft über eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück samt Nebenparzellen (z. B. Garage, Einstellplatz). Werden mehrere Wohnungen oder Häuser einzeln verkauft, ist jede eine eigene Abwicklung; im Abo eines Maklerbüros zählen nicht verkaufte Einheiten eines Projekts nicht. Eine Abwicklung zählt in dem Monat, in dem sie angelegt wird, auch wenn sie später abgebrochen wird.

Der Privatverkauf kostet eine einmalige Gebühr pro Verkauf. Der angezeigte Betrag ist der Endpreis. Die Gebühr ist zu Beginn zu bezahlen, wie beim Aufschalten eines Inserats – jedenfalls bevor die Reservationsvereinbarung versendet, ausgedruckt oder heruntergeladen wird; dasselbe gilt für Amtsformulare und das Beurkundungs-Dossier. Vermarktet die Privatperson ein Objekt oder ein Projekt über die Plattform (Interessenten, Anfrageformular, Verkaufsdokumentation, Besichtigungen), ist die Gebühr je Einheit des Objekts oder Projekts zu bezahlen, bevor die Vermarktung beginnt, auch für Einheiten, die (noch) nicht im Verkauf sind; kommt eine Einheit hinzu, ist sie zu bezahlen, bevor die Vermarktung weitergeht. Sie deckt den Verkauf dieser Einheit bis zum Grundbucheintrag, auch einen erneuten Verkauf nach einem Abbruch. Solange nichts versendet und kein Interessent erfasst ist, wird sie auf Anfrage zurückerstattet, danach nicht mehr. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht.

Bezahlt wird über den Zahlungsdienstleister Stripe. Schlägt eine Zahlung fehl und ist sie nach 7 Tagen nicht nachgeholt, lassen sich keine neuen Abwicklungen mehr anlegen, bis die Zahlung eingegangen ist. Laufende Abwicklungen bleiben einsehbar und lassen sich weiterführen.

Die Betreiberin kann Preise mit einer Ankündigung von 30 Tagen auf das Ende einer Abrechnungsperiode anpassen. Der Kunde kann in diesem Fall auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen.

6. Laufzeit und Kündigung

Das Abo läuft monatlich und verlängert sich jeweils um einen Monat. Der Kunde kann es jederzeit auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen, unter „Abrechnung“ in der Plattform. Die Betreiberin kann mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.

Aus wichtigem Grund, namentlich bei schwerer Verletzung dieser AGB, kann jede Partei fristlos kündigen.

Nach Vertragsende kann der Kunde seine Abwicklungsdaten während 30 Tagen herunterladen. Danach löscht die Betreiberin sie innert 90 Tagen, soweit keine gesetzliche Pflicht entgegensteht.

7. Verfügbarkeit

Die Betreiberin bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine bestimmte. Wartungsarbeiten kündigt sie nach Möglichkeit an. Für Störungen bei Dritten – E-Mail-Empfang, Mobilfunk, Behörden – ist sie nicht verantwortlich.

8. Datenschutz und Auftragsbearbeitung

Die Daten einer Abwicklung bearbeitet die Betreiberin im Auftrag des Maklerbüros. Dafür gilt der Auftragsbearbeitungsvertrag im Anhang dieser AGB. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

Die Daten des Kunden bleiben beim Kunden. Die Betreiberin nutzt sie nur, um die Plattform zu betreiben, und gibt sie nicht für eigene Zwecke weiter.

9. Rechte an der Plattform

Alle Rechte an der Plattform, ihrer Software und ihren Mustertexten bleiben bei der Betreiberin. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein nicht übertragbares Recht, sie für eigene Abwicklungen zu nutzen.

10. Haftung

Die Betreiberin haftet für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht, unbeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur für direkte Schäden und höchstens bis zum Betrag, den der Kunde in den zwölf Monaten vor dem Schadenereignis bezahlt hat. Die Haftung für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Die Betreiberin haftet nicht für den Inhalt der Vereinbarungen und Angaben des Kunden oder der Parteien, für Entscheide von Behörden und Grundbuchämtern und für das Zustandekommen eines Kaufvertrags.

Die Haftung für Personenschäden und die zwingende Haftung nach Produktehaftpflichtgesetz bleiben vorbehalten.

11. Änderungen dieser AGB

Die Betreiberin kann diese AGB ändern. Sie teilt Änderungen mindestens 30 Tage im Voraus mit. Ist der Kunde nicht einverstanden, kann er auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen. Die neue Fassung wird beim nächsten Anmelden zur Annahme vorgelegt.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der Betreiberin. Für Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden Gerichtsstände der Zivilprozessordnung (Art. 32 ZPO).

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.

Anhang: Auftragsbearbeitungsvertrag

Gilt zwischen der Betreiberin und jedem Maklerbüro für die Daten seiner Abwicklungen (Art. 9 DSG).

A1. Gegenstand und Dauer

Die Betreiberin (Auftragsbearbeiterin) bearbeitet Personendaten im Auftrag des Maklerbüros (Verantwortlicher), solange der Vertrag über die Nutzung der Plattform besteht und danach bis zur Löschung nach Ziffer A9.

A2. Art, Zweck und betroffene Daten

Zweck ist die Abwicklung von Grundstückkäufen über die Plattform: Reservationsvereinbarung, Sammeln von Angaben und Unterlagen, Kostenschätzung, Erinnerungen, Anmeldung beim Grundbuchamt, Nachweise.

Betroffen sind Käuferschaft, Verkäuferschaft, deren Vertretungen sowie Mitarbeitende des Maklerbüros. Bearbeitet werden Personalien, Kontaktdaten, Ausweiskopien, Krankenkassenkarten (AHV-Nummer), Angaben zu Finanzierung und Bankverbindung, Angaben zum Grundstück sowie Unterschriftsnachweise.

A3. Weisungen

Die Betreiberin bearbeitet die Daten nur so, wie es das Maklerbüro selbst tun dürfte, und nur nach seinen Weisungen. Weisungen sind die Nutzung der Plattform durch das Maklerbüro und schriftliche Anweisungen. Hält die Betreiberin eine Weisung für rechtswidrig, teilt sie dies mit.

A4. Vertraulichkeit

Die Betreiberin verpflichtet alle Personen, die Zugang zu den Daten haben, zur Vertraulichkeit. Zugriff erhalten nur Personen, die ihn für Betrieb und Unterstützung brauchen.

A5. Datensicherheit

Die Betreiberin trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen (Art. 8 DSG), namentlich: Datenhaltung in der Schweiz (Zürich); verschlüsselte Übertragung und Speicherung; strikte Trennung der Mandanten; Zugang ohne Passwörter über ablaufende persönliche Links; elektronische Signatur über Skribble (bzw. Bestätigung per SMS-Code, wo Skribble nicht eingesetzt wird); Protokollierung von Zugriffen auf Dokumente; regelmässige Sicherungen; Löschfristen für Ausweiskopien.

A6. Unterauftragsbearbeiter

Das Maklerbüro genehmigt die in der Datenschutzerklärung genannten Unterauftragsbearbeiter (Supabase, DigitalOcean, Resend, Stripe, Twilio, Skribble). Die Betreiberin informiert mindestens 30 Tage im Voraus über neue Unterauftragsbearbeiter; das Maklerbüro kann aus wichtigem Grund widersprechen und den Vertrag in diesem Fall kündigen.

Die Betreiberin überträgt ihren Unterauftragsbearbeitern dieselben Datenschutzpflichten. Werden Daten in einen Staat ohne angemessenen Datenschutz bekanntgegeben, stützt sie sich auf die vom EDÖB anerkannten Standardvertragsklauseln oder eine gleichwertige Garantie (Art. 16 DSG).

A7. Unterstützung

Die Betreiberin unterstützt das Maklerbüro bei Auskunfts-, Berichtigungs-, Lösch- und Herausgabebegehren betroffener Personen sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, soweit es die Plattform betrifft. Begehren, die direkt bei ihr eingehen, leitet sie weiter.

A8. Verletzungen der Datensicherheit

Die Betreiberin meldet dem Maklerbüro eine Verletzung der Datensicherheit, die dessen Daten betrifft, so rasch wie möglich, mit den bekannten Angaben zu Art, Umfang, Folgen und ergriffenen Massnahmen, damit das Maklerbüro seiner Meldepflicht nach Art. 24 DSG nachkommen kann.

A9. Rückgabe und Löschung

Ausweiskopien und Krankenkassenkarten löscht die Plattform 90 Tage nach Abschluss oder Abbruch einer Abwicklung. Nach Vertragsende kann das Maklerbüro seine Daten während 30 Tagen herunterladen; danach löscht die Betreiberin sie innert 90 Tagen, einschliesslich der Sicherungen im Rahmen ihres üblichen Zyklus, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

A10. Kontrolle

Das Maklerbüro kann sich nach Voranmeldung über die Einhaltung dieses Vertrags informieren. Die Betreiberin stellt die nötigen Auskünfte zur Verfügung.

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